Hoffmann Eitle - München, London

Kurzmitteilungen

23.02.2010 -

Aktueller Hinweis zur Online-Eingabe bei Grenzbeschlagnahmeantrag

Grenzbeschlagnahme: Online-Eingabe bei der Zentralstelle für Gewerblichen Rechtsschutz des deutschen Zolls muss auch bei Erstreckung eines in einem anderen Mitgliedstaat gestellten Gemeinschaftsrechtsantrags auf Deutschland gem. Art. 5(4) der Verordnung EG/1383/2003 vorgenommen werden.

Seit Mai 2009 muss für Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden nach der Verordnung EG/1383/2003 sowie für Anträge nach deutschem nationalen Recht, d.h. für sog. Grenzbeschlagnahmeanträge, das Online-Formular der Zentralstelle für gewerblichen Rechtsschutz verwendet werden. Für Anträge, die in anderen Mitgliedstaaten bewilligt werden und für Deutschland gültig sind, gilt, dass diese in das neue Online-System eingegeben werden müssen. Ohne diese Dateneingabe können die deutschen Zolldienststellen nicht auf die Antragsinhalte zugreifen. Sofern diese Anträge von den jeweils bewilligenden Mitgliedsstaaten verlängert werden, kann die Fortführung des Antrags in Deutschland einfach über den bereits eingegebenen Datensatz erreicht werden.

Das Online-Formular wird vom deutschen Zoll nur in deutscher Sprache bereitgestellt.

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