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Kurzmitteilungen

06.05.2009 -

BGH: "Zwangslizenzeinwand" im Patentverletzungsprozess grundsätzlich zulässig

Am 6. Mai 2009 ist das Urteil KZR 39/06 – "Orange-Book-Standard" ergangen, in dem der Kartellsenat des BGH entschieden hat, dass ein Dritter, der ohne Lizenz nach einem patentierten Industriestandard produziert, das Patent im Vorgriff auf einen rechtswidrig verweigerten Lizenzvertrag benutzen darf, wenn er auch die sich aus dem angestrebten Vertrag ergebenden Verpflichtungen erfüllt, insbesondere die angemessene Lizenzgebühr an den Patentinhaber zahlt oder die Zahlung zumindest sicherstellt.

Die wesentlichen Aspekte des Urteils hat die Pressestelle des BGH in ihrer Mitteilung Nr. 95/2009 zusammengefasst, die unter dem Link juris.bundesgerichtshof.de eingesehen werden kann (inkl. weiterführendem Link auf die Urteilsbegründung).

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