Kurzmitteilungen
17.02.2009 -
Bundespatentgericht: Münchner Weißwurst keine geographische Herkunftsangabe
Die Bezeichnung "Münchner Weißwurst" erfüllt nicht die EU-Voraussetzungen für den Schutz als geographische Herkunftsangabe. Es handelt sich vielmehr um einen Gattungsbegriff. Das hat das Bundespatentgericht in seiner auf die mündliche Verhandlung vom 8. Dezember 2008 nun am 17. Februar 2009 zugestellten Entscheidung bestimmt und damit einen anderslautenden Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts auf Eintragung von "Münchner Weißwurst" als geographische Herkunftsangabe aufgehoben.
Die "Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst" hatte die Eintragung der Bezeichnung "Münchner Weißwurst" als geographische Herkunftsangabe in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geographischen Angaben beantragt. Damit hätte "Münchner Weißwurst" nur noch in Stadt und Landkreis München produziert werden dürfen. Hiergegen wendeten sich mehrere Metzgereien und Verbände, die nun vor dem Bundespatentgericht obsiegten.
Das Bundespatengericht führt aus, dass für die Beurteilung der Frage, ob eine geographische Herkunftsangabe oder eine Gattungsbezeichnung vorliege, die objektiv feststellbaren Marktverhältnisse und weniger die in den Umfragen ermittelte Meinung der Bevölkerung entscheidend seien. Dies ergebe sich aus den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu geographischen Herkunftsangaben. In dem Verfahren hatten die Beschwerdeführer dargelegt, dass seit Jahrzehnten über 95 % der Münchner Weißwurst außerhalb des Landkreises München produziert werden. Damit sei die Ware "Münchner Weißwurst", so das Gericht, keine allein auf den Herstellungsort München und seinen Landkreis beschränkte Spezialität.
Eine der Beschwerdeführerinnen, die Sieber Gesellschaft für Wurst- und Schinkenspezialitäten mbH, wurde von Hoffmann · Eitle, Rechtsanwältin Ortrun Günzel, vertreten.
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