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Kurzmitteilungen

20.07.2011 -

Die KMU-Patentaktionen - Eine Initiative zur Förderung des Schutzes von Ideen für die gewerbliche Nutzung

Für die wirtschaftliche Verwertung einer Erfindung ist die Nutzung von gewerblichen Schutzrechten ein wichtiges Werkzeug. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können damit den entscheidenden Wettbewerbsvorteil erlangen oder festigen. Nicht zuletzt wird zudem dafür gesorgt, dass der wirtschaftliche Nutzen aus einer Erfindung dem betreffenden Unternehmen auch zugute kommt. Um dies zu fördern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für kleine und mittlere Unternehmen aber auch für noch im Entstehen begriffene Unternehmen, die die Vorteile der gewerblichen Schutzrechte zur Sicherung ihrer Geschäftsgrundlage nicht oder nicht ausreichend nutzen, eine Initiative zum Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung (SIGNO) ins Leben gerufen.

Das Besondere an dieser Initiative ist, dass sie nicht nur auf den Erwerb von Schutzrechten wie beispielsweise Patente und Gebrauchsmuster eingeht, sondern stattdessen eine umfassende nachhaltige Serviceleistung bezüglich rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte für eine erfolgreiche Verwertung einer Erfindung bietet. Dabei kann bei einer 50%-igen Selbstbeteiligung eine Förderung bis zu 8.000 € in Anspruch genommen werden.

Die KMU Patentaktion richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen, Unternehmensgründer der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlich/technischen Berufe sowie Landwirtschaftsbetrieben, die entweder erstmals ihre Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung mithilfe von gewerblichen Schutzrechten absichern wollen oder deren letzte Schutzrechtsanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Befindet sich das Unternehmen noch in der Gründungsphase, muss erst nach durchgeführter Förderung die Existenz des Unternehmens nachgewiesen werden (Handelsregistereintragung, Gewerbeerlaubnis, Eintragung in Handwerksrolle, Kammerzulassung). Um in den Genuss der Förderung zu kommen, kann von jeder Unternehmerin bzw. jedem Unternehmer mit Geschäftssitz in Deutschland ein Antrag, in dem die Erfindung „nicht patentschädlich“ darzustellen ist, bei einem der SIGNO-Partner (www.signo-deutschland.de) gestellt werden.

Bei erfolgreichem Antrag erfolgt die Förderung in fünf aufeinanderfolgenden Teilpaketen, die einen systematischen Fahrplan zum Erwerb eines Schutzrechts und vor allem auch der anschließenden gewerblichen Nutzung der Erfindung zur Verfügung stellen.

Im ersten Teilpaket (TP 1) wird eine Recherche zum Stand der Technik bezüglich der Erfindung nach den SIGNO Recherchestandards durchgeführt und ausgewertet. Dann erfolgt im zweiten Teilpaket (TP 2) eine Kosten-Nutzen-Analyse nach dem SIGNO Standard Patentwert, die zur Abschätzung des wirtschaftlichen Potentials der Erfindung bei der Vermarktung dient. Sie baut auf Recherchen und insbesondere auf Gesprächen mit Vertretern des geförderten Unternehmens auf. Ergeben die beiden Teilpakete, dass die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts vielversprechend ist, kann im Rahmen des dritten Teilpakets (TP 3) die Leistung einer Patentanwältin oder eines Patentanwalts zwecks Beratung und Ausarbeitung einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung in Anspruch genommen werden. Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts nicht an „handwerklichen“ Fehlern scheitert. Die im Rahmen der Anmeldung anfallenden Patentamtsgebühren sind ebenfalls in diesem Teilpaket eingeschlossen. Die Wahl der Patentanwältin bzw. des Patentanwalts steht dem Unternehmen dabei frei.

Das vierte Teilpaket (TP 4) befasst sich dann speziell mit der kommerziellen Nutzung der nun im Rahmen der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützten Erfindung. Hier steht die Initiative beratend bei der Suche nach Kooperationspartnern zur Seite, falls für die Umsetzung beziehungsweise Verwertung der Erfindung externe Hilfe in Anspruch genommen werden soll. Dieser Schritt schließt auch die Erstellung von Marktanalysen bezüglich des wirtschaftlichen Potentials des aus der Erfindung hervorgehenden Produkts, die Identifikation möglicher Wettbewerber und sich eröffnende Absatzmöglichkeiten mit ein. Auch andere konkrete auf den wirtschaftlichen Erfolg gerichtete Aktivitäten gehören zu diesem Teilpaket, so die Gewinnung bestehender oder neuer Kunden durch Erstellung eines Marketingkonzepts, der Bau eines Prototyps, der Ausbau einer Fertigung sowie die Teilnahme an einer Messe. Weiterhin umfasst das Förderangebot die Hilfestellung bei einer möglicherweise erforderlichen technischen Zulassungsprüfung, wenn auch die entstehenden Kosten für die eigentlichen Prüfungsverfahren nicht Bestandteil der Fördermaßnahme sind.

Das fünfte und letzte Teilpaket (TP 5) dient dem längerfristigen Ausbau der Geschäftsidee hinsichtlich wirtschaftlicher Aktivitäten in ausländischen Märkten. Um die Voraussetzungen für eine solche Expansion möglichst günstig zu gestalten, wird erneut mit Unterstützung einer Patentanwältin oder eines Patentanwalts eine weiterführende Anmeldung auf europäischer oder internationaler Ebene eingereicht. So wird sichergestellt, dass die Erfindung und die entsprechenden Produkte auch in den neuen Märkten einen umfangreichen Schutz genießen.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Kosten, die in den einzelnen Teilpaketen entstehen. Grundsätzlich werden die in jedem der Teilpakete veranschlagten zuwendungsfähigen Kosten mit bis zu 50% bezuschusst. Dabei sind für die einzelnen Teilpakte die folgenden Obergrenzen festgelegt:

Teilpaket (Maximale Förderung)
TP 1: Recherche (800 €)
TP 2: Kosten-Nutzen-Analyse (800 €)
TP 3: Deutsches Schutzrecht (2.100 €)
TP 4: Wirtschaftliche Umsetzung (1.600 €)
TP 5: Internationales Schutzrecht (2.700 €)

Insgesamt erhält ein gefördertes Unternehmen bei optimaler Nutzung der Förderung für Ausgaben bis zu 16.000 € die Hälft erstattet.

Haben Sie Fragen? So zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden. Gerne leisten wir eine unabhängige Beratung zu dieser Fördermöglichkeit und können Ihnen insbesondere bereits bei der Formulierung der nicht patentschädlichen Darstellung der Erfindung für den Förderantrag Hilfestellung leisten. Natürlich bieten wir Ihnen auch unsere Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten SIGNO-Partners an, der Recherche sowie bei der Ausarbeitung einer Anmeldung für Ihre Erfindung.

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