Hoffmann Eitle - München, London

Kurzmitteilungen

05.05.2010 -

Effektiver Patentschutz auf Messen durch einstweilige Verfügungen am Beispiel der „bauma 2010“ in München

Für unsere Mandantin, ein weltweit tätiges Unternehmen in der Baubranche, konnten wir auf der Messe "bauma 2010" in München (19. bis 25. April 2010) erfolgreich und effektiv gegen zwei patentverletzende Unternehmen per einstweiliger Verfügung vorgehen. Bereits am dritten Messetag erfolgte die vollständige Räumung der Stände in Bezug auf patentverletzende Produkte, Muster und Kataloge durch den Gerichtsvollzieher.

Die im dreijährigen Turnus stattfindende "bauma" ist die weltweit größte Fachmesse für Baumaschinen, Baufahrzeuge und Baugeräte. Die Messe hat daher eine herausragende Bedeutung für die Präsentation von Innovationen und für Aufträge in diesem Sektor.

Ein wichtiges Produkt unserer Mandantin ist durch ein europäisches Patent geschützt. Es gab bereits vor Beginn der "bauma 2010" Anzeichen für Nachahmungen. Einige Monate vor Beginn der Messe war beschlossen worden, gegen mögliche Patentverletzer vorzugehen. Es fanden entsprechende Vorbereitungen auf Seiten des Mandanten und der Patent- und Rechtsanwälte statt.

Am ersten Messetag besuchte ein Team aus technischen Mitarbeitern der Mandantin und Patent- und Rechtsanwälten, basierend auf einer ausgearbeiteten "Route", eine Reihe von Messeständen mit potentiellen Verletzungsprodukten.

Auf dem Stand eines Herstellers und eines Händlers wurden Produkte entdeckt, die auf den ersten Blick erkennen ließen, dass sie das Patent unserer Mandantin verletzen. Am Stand sind Adressen und Kataloge eingesammelt und Fotos gemacht worden. Noch am selben Tag wurde mit der Ausarbeitung der einstweiligen Verfügungen basierend auf einem vorbereiteten Text begonnen. Am nächsten Tag konnten die Anträge in enger Absprache mit der Mandantin fertig gestellt und beim Landgericht München I eingereicht werden. Bereits am folgenden Vormittag (3. Messetag) berieten zwei Kammern des Gerichts über die Anträge und erließen ohne Anhörung der Gegenseite die einstweiligen Verfügungen am frühen Nachmittag.

Mit dem zuvor kontaktierten Gerichtsvollzieher konnten die beiden einstweiligen Verfügungen am Nachmittag desselben Tages auf der bauma vollstreckt werden. Unter Aufsicht des Wachpersonals beschlagnahmte der Gerichtsvollzieher sämtliche patentverletzende Produkte, Muster und Kataloge, und ließ sie durch eine Transportfirma abholen und einlagern.

Die rasche Durchsetzung des Patentrechts auf der Messe war durch die sorgfältige Vorbereitung der Maßnahmen durch alle Beteiligten, aber vor allem durch die schnellen gerichtlichen Entscheidungen und den professionellen Einsatz des Gerichtsvollziehers möglich gewesen. Auf kleineren Messen oder bei früherer Kenntnis der verletzenden Produkte dürfte ein noch schnelleres Vorgehen möglich sein.

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