Kurzmitteilungen
15.12.2009 -
Einstweilige Verfügungen bei Messen in Hannover erleichtert
Das Landgericht (LG) Braunschweig, das in Niedersachsen unter anderem für Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenverletzungen allein zuständig ist, hat angekündigt, im nächsten Jahr während wichtiger Messen in Hannover wieder einen besonderen Bereitschaftsdienst anzubieten.
Während der Messen
- Domotex (16.- 19.01.2010)
- CeBIT (02.- 06.03.2010)
- Hannover-Messe (19.- 23.04.2010)
- IAA-Nutzfahrzeuge (23.- 30.09.2010) und
- EuroBLECH (26.- 30.10.2010)
ist die Serviceeinheit der Patentstreitkammer des LG Braunschweig wie folgt erreichbar:
Montag – Donnerstag: 6.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 6.30 – 12.00 Uhr
Telefon: 0531/488-0 oder 0531/488-2375, -2378
Telefax: 0531/488-2351
Darüber hinaus sind folgende besondere Bereitschaftsdienste für dringende Fälle eingerichtet:
1. Domotex
Sonntag, 17.01.2010 - Der Vorsitzende ist von 10.00 bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar (0170/1225638).
2. CeBIT
Freitag, 05.03.2010 - Die Serviceeinheit ist länger, d.h. bis 14.00 Uhr, erreichbar.
3. Hannover-Messe
Montag, 19.04.2010 - Der Vorsitzende ist ab 7.30 Uhr erreichbar.
4. IAA-Nutzfahrzeuge
Freitag, 24.09.2010 - Die Serviceeinheit ist länger, d.h. bis 14.00 Uhr erreichbar.
Samstag, 25.09.2010 - Ein telefonischer Bereitschaftsdienst ist von 10.00 bis 12.00 Uhr eingerichtet.
5. EuroBLECH
Dienstag, 26.10.2010 - Der Vorsitzende ist ab 7.30 Uhr, die Serviceeinheit ab 6.30 Uhr erreichbar.
Die Kammer hat sich bereit erklärt, in dringenden Fällen Gerichtsverhandlungen auch während der laufenden Messe auf dem Messegelände durchzuführen. Dies kann mit dem Vorsitzenden der Patentstreitkammer telefonisch abgesprochen werden.
Die Rechtsabteilung der Deutschen Messe AG Hannover unterstützt diesen Service (Tel. 0511/8933023; Telefax: 0511/8931668).
Hoffmann · Eitle unterstützt Sie gerne bei der raschen Durchsetzung und Verteidigung Ihrer gewerblichen Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken) im Rahmen dieser Messeveranstaltungen unter Einschaltung des besonderen Bereitschaftsservices des LG Braunschweig. Die Messebereitschaft kann sowohl bei Schutzrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, die bereits vor Beginn der Messe vermutet werden, als auch bei solchen, die erst nach Messeeröffnung bekannt werden.
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