Kurzmitteilungen
22.02.2010 -
Neue Entscheidung G 2/08 der Großen Beschwerdekammer – "Dosage regime/ABBOTT RESPIRATORY"
Am 19. Februar 2010 hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes ihre Entscheidung in der Sache G 2/08 "Dosage regime/ABBOTT RESPIRATORY" verkündet und Vorlagefragen zum Thema Zulässigkeit und Patentfähigkeit von Ansprüchen zur zweiten (oder weiteren) medizinischen Indikation beantwortet.
Die Leitsätze der Entscheidung lauten (inoffizielle Übersetzung):
"1. Wenn die Verwendung eines Medikaments zur Behandlung einer Krankheit bereits bekannt ist, so schließt Artikel 54 (5) EPÜ die Patentierung dieses Medikaments zur Verwendung in einer anderen Behandlung durch Therapie der gleichen Krankheit nicht aus.
2. Eine solche Patentierung wird auch nicht ausgeschlossen, wenn ein Dosierungsschema das alleinige beanspruchte Merkmal ist, das nicht im Stand der Technik enthalten ist.
3. Wenn der Gegenstand eines Anspruchs nur durch eine neue therapeutische Verwendung eines Medikaments neu wird, darf ein solcher Anspruch nicht mehr die Form eines sogenannten "Swiss-type" Anspruchs aufweisen, wie sie durch die Entscheidung G 5/83 eingeführt wurde.
Es wird eine Frist von drei Monaten ab Veröffentlichung der vorliegenden Entscheidung im Amtsblatt des Europäischen Patentamts gesetzt, innerhalb derer zukünftige Anmelder dieser neuen Situation genügen müssen."
Mit dieser Entscheidung hat die Große Beschwerdekammer einerseits für Rechtssicherheit bei der Frage der Zulässigkeit und Patentierbarkeit von Erfindungen zur zweiten oder weiteren medizinischen Indikation gesorgt. Andererseits hat sie das Ende von Verwendungsansprüchen zur zweiten medizinischen Indikation ("Swiss-type claims") eingeläutet, die in der Zukunft als zweckgebundene Mittelansprüche in der folgenden Form
"Zusammensetzung umfassend Wirkstoff X zur Verwendung in der Behandlung von Krankheit Y"
erstellt werden müssen.
Der vollständige Entscheidungstext kann auf der Webseite des Europäischen Patentamts (www.epo.org) heruntergeladen werden.
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