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Kurzmitteilungen

01.02.2012 -

Presseerklärung Patentverletzungsverfahren NCI gegen 3M, Patentverletzungsverfahren, LG Mannheim – Az: 2 O 63/11 & 2 O 252/11

Nippon Carbide Industries K.K. gewinnt zwei Patentverletzungsverfahren gegen 3M Deutschland GmbH vor dem LG Mannheim, Az: 2 O 63/11 & 2 O 252/11: Die „High Intensity Grade Prismatic 3930“ retro-reflektierenden Folien von 3M verletzen zwei Nippon Carbide Patente.
Der Prozessbevollmächtigte von 3M Deutschland erklärte in der mündlichen Verhandlung, 3M werde das Design ihrer Folien ändern.

Nippon Carbide Industries K.K. teilt mit, dass das Landgericht Mannheim am 24. Januar 2012, zwei Urteile verkündet hat, nach denen die 3M "High Intensity Grade Prismatic 3930" retro-reflektierende Folien zwei Nippon Carbide Patente verletzen. Der Tenor dieser Urteile des Landgerichts Mannheim ist dieser Erklärung beigefügt.

Retro-reflektierende Folien sind Hightech Produkte, die etwa für Verkehrszeichen oder Kraftfahrzeug-Nummernschilder verwendet werden, um deren Reflexion bei Dunkelheit und deren Erscheinungsbild bei Tageslicht zu verbessern. Die streitgegenständlichen europäischen Patente Nr. 1 193 511 B1 und 1 746 444 B1 von Nippon Carbide schützen Erfindungen, die sowohl die Wetter- und Wasserbeständigkeit als auch den Farbton retro-reflektierender Folien verbessern. Gemäß der durch diese Patente geschützten Erfindungen von Nippon Carbide wird dieser Effekt insbesondere durch eine spezielle gedruckte Schicht erzielt, die aus einem diskreten, sich wiederholenden Muster aus Einheitsmustern einer bestimmten Fläche besteht.

Das Landgericht Mannheim hat entschieden, dass 3M Deutschland eine solche verbesserte gedruckte Schicht in seinen retro-reflektierenden Folien “High Intensity Grade Prismatic 3930” verwendet. Aus diesem Grund hat das Gericht 3M Deutschland verurteilt, das Anbieten, Inverkehrbringen und Gebrauchen dieser Folien sowie die Einfuhr und den Besitz zu diesen Zwecken zu unterlassen.

Diese Urteile des Landgerichts Mannheim können von Nippon Carbide gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckt werden.

Auch wenn Nippon Carbide nur eines der beiden Urteile vollstreckt, muss 3M Deutschland das Anbieten und den Vertrieb dieser Folien in Deutschland einstellen.

Der Prozessbevollmächtigte von 3M Deutschland erklärte in der mündlichen Verhandlung am 29. November 2011 vor dem Landgericht Mannheim, dass 3M Deutschland beabsichtigt, die streitgegenständlichen Folien so abzuändern, dass sie Nippon Carbides europäische Patente nicht mehr verletzen.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Prozessbevollmächtigten von NCI, Rechtsanwalt Dr. Folz, Hoffmann · Eitle, Arabellastraße 4, 81925 München, Tel. +49 89 92409-0, Email: cfolz@hoffmanneitle.com


Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem als PDF anliegenden, vollständigen Text der Pressemitteilung.

Pressemitteilung (PDF, ca. 100 KB)

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