Kurzmitteilungen
23.01.2012 -
Verlängerung des Pilotprogramms "Patent Prosecution Highway" (PPH)
Im Rahmen des Pilotprogramms "Patent Prosecution Highway" (PPH) können Anmelder, deren Patentansprüche für patentierbar/gewährbar befunden wurden, beantragen, dass eine bei einem PPH-Partneramt eingereichte korrespondierende Anmeldung beschleunigt bearbeitet wird; die beteiligten Ämter können ihrerseits von bereits vorliegenden Arbeitsergebnissen profitieren.
Das PPH-Pilotprogramm zwischen den trilateralen Ämtern, d.h. dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Japanischen Patentamt (JPO) und dem Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO), auf der Grundlage von PCT-Arbeitsergebnissen (trilaterales PCT-PPH-Pilotprogramm) begann am 29. Januar 2010. Entsprechende Vereinbarungen auf bilateraler Ebene zwischen dem EPA und dem JPO sowie dem USPTO auf der Grundlage nationaler Arbeitsergebnisse begannen am 29. January 2010 bzw. 29. Januar 2008.
Die Ämter haben nun beschlossen, die Teilnahmevoraussetzungen zu revidieren und den Versuchszeitraum für die PPH-Pilotprogramme mit Wirkung vom 29. Januar 2012 nochmals bis zum 28. Januar 2014 zu verlängern.
Mit dem "Patent Prosecution Highway" werden die in den beteiligten Ämtern bereits praktizierten beschleunigten Patentprüfungsverfahren so gebündelt, dass die Anmelder schneller und effizienter korrespondierende Patente erlangen können. Die Ämter können ihrerseits die Arbeitsergebnisse des jeweils anderen Amts nutzen.
Nähere Informationen zu den PPH-Pilotprogrammen finden Sie auf der Webseite des Europäischen Patentamts:
PPH-Pilotprogramm zwischen den trilateralen Ämtern auf der Grundlage von PCT-Arbeitsergebnissen
PPH-Pilotprogramm zwischen EPA und USPTO auf der Grundlage von nationalen Arbeitsergebnissen
PPH-Pilotprogramm zwischen EPA und JPO auf der Grundlage von nationalen Arbeitsergebnissen
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