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Hoffmann · Eitle Rundschreiben 3/2010 - EPA verlangt Vorlage der Recherchenergebnisse für Prioritätsanmeldungen

Autor(en): Dr. Gregory Stepney, Dr. Klemens Stratmann

Am 1. Januar 2011 treten neue Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentabkommen (EPÜ) in Kraft. Danach muss ein Anmelder, der die Priorität einer früheren Patentanmeldung in Anspruch nimmt, dem Europäischen Patentamt (EPA) eine Kopie der Ergebnisse von Recherchen zum Stand der Technik einreichen, die in Bezug auf die Prioritätsanmeldung durchgeführt wurden. Das EPA wird jedoch in die Akte der jeweiligen Patentanmeldung automatisch eine Kopie von Recherchenergebnissen für Prioritätsanmeldungen aufnehmen, die in Japan, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika eingereicht wurden, oder wenn der Recherchenbericht vom EPA selbst erstellt wurde.

Mit dem Hoffmann · Eitle Rundschreiben 3/2010 möchten wir Ihnen einen Überblick über die Änderungen der Ausführungsordnung und ihre Auswirkungen geben.

Broschüren

Aktuelles

13.05.13 – Hinweis auf Geschäftszeiten am Pfingstmontag, 20. Mai 2013 und ...
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23.04.13 – Hoffmann · Eitle unterstützt die UnternehmerKonferenz 2013 – Am 16. ...
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02.04.13 – Informationstage Gewerblicher Rechtsschutz 2013 – Hoffmann · Eitle ...
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27.03.13 – STN-Seminar "Gewerblicher Rechtsschutz" – Patentanwalt Peter Wiedemann ...
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07.03.13 – Hoffmann · Eitle Kurzinformation zum neuen EU-Einheitspatentsystem – ...
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27.02.13 – Save the Date - Euro Law Course 2013 - Patent Prosecution and Litigation ...
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