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Hoffmann · Eitle Rundschreiben 3/2010 - EPA verlangt Vorlage der Recherchenergebnisse für Prioritätsanmeldungen

Autor(en): Dr. Gregory Stepney, Dr. Klemens Stratmann

Am 1. Januar 2011 treten neue Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentabkommen (EPÜ) in Kraft. Danach muss ein Anmelder, der die Priorität einer früheren Patentanmeldung in Anspruch nimmt, dem Europäischen Patentamt (EPA) eine Kopie der Ergebnisse von Recherchen zum Stand der Technik einreichen, die in Bezug auf die Prioritätsanmeldung durchgeführt wurden. Das EPA wird jedoch in die Akte der jeweiligen Patentanmeldung automatisch eine Kopie von Recherchenergebnissen für Prioritätsanmeldungen aufnehmen, die in Japan, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika eingereicht wurden, oder wenn der Recherchenbericht vom EPA selbst erstellt wurde.

Mit dem Hoffmann · Eitle Rundschreiben 3/2010 möchten wir Ihnen einen Überblick über die Änderungen der Ausführungsordnung und ihre Auswirkungen geben.

Broschüren

Aktuelles

11.05.12 – Wir gratulieren der terrafix Anlagenbau GmbH zum Gewinn des bayerischen Gründerpreises 2012 – ...
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09.05.12 – Hoffmann · Eitle Rundschreiben 1/2012 - Sieben aktuelle Entscheidungen des EuGH zu ergänzenden ...
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07.05.12 – Hinweis auf Geschäftszeiten am 17. und 28. Mai sowie 7. Juni 2012 – Unser Büro sowie das ...
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20.04.12 – www.HoffmannEitle.com jetzt auch auf Japanisch – Es ist ab sofort möglich, einen Teil der ...
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