Umschreibungen
Nach den weltweit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verfügt in der Regel nur derjenige über Schutz seiner Rechte aus Patenten, Marken, Gebrauchs- oder Geschmacksmustern, der auch als deren Inhaber eingetragen ist. Daher ist es unerlässlich, dass Änderungen bezüglich des Inhabers von Schutzrechten unverzüglich den jeweiligen Patent- und Markenämtern mitgeteilt werden.
Die Umschreibeabteilung von Hoffmann · Eitle betreut und koordiniert die Eintragung von Rechtsübergängen (Übertragung, Fusion, formwechselnde Umwandlung, Erbschaft, Liquidation) von registrierten Schutzrechten durch verantwortliche Behörden im In- und Ausland. Das Team berät und recherchiert dabei kompetent und bietet einen umfassenden Service von der Beschaffung der erforderlichen Übertragungsdokumente im In- und Ausland bis hin zur Versendung der amtlichen Umschreibebestätigungen.
Neben Änderungen des Inhabers per se nimmt die Umschreibeabteilung auch die Aktualisierung von Inhaberdaten (Namens- oder Adressänderung) vor. Die Beantragung der Registrierung bzw. Löschung von Pfandrechten und Sicherheiten sowie von ausschließlichen Lizenzen rundet das Serviceangebot der Umschreibeabteilung von Hoffmann Eitle ab.
Aktuelles
11.05.12 – Wir gratulieren der terrafix Anlagenbau GmbH zum Gewinn des bayerischen Gründerpreises 2012 – ...
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09.05.12 – Hoffmann · Eitle Rundschreiben 1/2012 - Sieben aktuelle Entscheidungen des EuGH zu ergänzenden ...
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07.05.12 – Hinweis auf Geschäftszeiten am 17. und 28. Mai sowie 7. Juni 2012 – Unser Büro sowie das ...
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20.04.12 – www.HoffmannEitle.com jetzt auch auf Japanisch – Es ist ab sofort möglich, einen Teil der ...
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