Umschreibungen
Nach den weltweit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verfügt in der Regel nur derjenige über Schutz seiner Rechte aus Patenten, Marken, Gebrauchs- oder Geschmacksmustern, der auch als deren Inhaber eingetragen ist. Daher ist es unerlässlich, dass Änderungen bezüglich des Inhabers von Schutzrechten unverzüglich den jeweiligen Patent- und Markenämtern mitgeteilt werden.
Die Umschreibeabteilung von Hoffmann · Eitle betreut und koordiniert die Eintragung von Rechtsübergängen (Übertragung, Fusion, formwechselnde Umwandlung, Erbschaft, Liquidation) von registrierten Schutzrechten durch verantwortliche Behörden im In- und Ausland. Das Team berät und recherchiert dabei kompetent und bietet einen umfassenden Service von der Beschaffung der erforderlichen Übertragungsdokumente im In- und Ausland bis hin zur Versendung der amtlichen Umschreibebestätigungen.
Neben Änderungen des Inhabers per se nimmt die Umschreibeabteilung auch die Aktualisierung von Inhaberdaten (Namens- oder Adressänderung) vor. Die Beantragung der Registrierung bzw. Löschung von Pfandrechten und Sicherheiten sowie von ausschließlichen Lizenzen rundet das Serviceangebot der Umschreibeabteilung von Hoffmann Eitle ab.
Aktuelles
07.06.13 – Euro Law Course 2013 - Patent Prosecution and Litigation in Europe - ...
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06.06.13 – Hoffmann · Eitle Life Science IP Seminar 2013 – In the Life Science ...
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23.04.13 – Hoffmann · Eitle unterstützt die UnternehmerKonferenz 2013 – Am 16. ...
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07.03.13 – Hoffmann · Eitle Kurzinformation zum neuen EU-Einheitspatentsystem – ...
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18.07.12 – Hoffmann · Eitle gratuliert neuen European Patent Attorneys – ...
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20.06.12 – Dr. Simon Klopschinski mit Otto-Hahn-Medaille ausgezeichnet – Auf der ...
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