Fair aber bestimmt gegen unlauteren Wettbewerb
Das Gebot der Fairness gilt auch im Geschäftsleben - deswegen gehen wir mit Bestimmtheit gegen unlauteren Wettbewerb vor. Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen. Zudem beraten wir zu sämtlichen kartellrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verwertung von Schutzrechten, beispielsweise in Forschungs- und Entwicklungs-, Lizenz- und Vertriebsverträgen. In diesen Bereichen vertreten wir Sie auch gegenüber den Kartellbehörden.