HOFFMANN EITLE Rundschreiben 04/2008

Veröffentlichung | 30.04.2008

Erhöhung der Anspruchsgebühren des EPA

Autor(en): Dr. Klemens Stratmann und Peter Wiedemann

Mit dem Rundschreiben 02/2008 hatte HOFFMANN EITLE bereits einige allgemeine Informationen zu den vom Europäischen Patentamt (EPA) beschlossenen Gebührenerhöhungen übermittelt. Heute bieten wir Ihnen einige Ratschläge, wie sich die bevorstehende drastische Erhöhung der Anspruchsgebühren handhaben lässt. Ab dem 1. April 2008 ist für den 16. und jeden weiteren eine Anspruchsgebühr von jeweils 200 EUR zu zahlen. Auch wenn sich das vorliegende Rundschreiben auf diese direkt bevorstehende Rechtsänderung konzentriert, so gelten die folgenden Anmerkungen und Empfehlungen entsprechend für die zweite Erhöhung der Anspruchsgebühren am 1. April 2009 auf eine Gebühr von 500 EUR für den 51. und jeden nachfolgenden Patentanspruch.

HOFFMANN EITLE Rundschreiben 04/2008

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