Das Einheitliche Patentgericht im Stillstand

EPG-News | 05.03.2021

Die lang erwartete Umsetzung des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) ist ins Stocken geraten - wieder einmal. Nachdem Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember 2020 dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) zugestimmt hatten (siehe unseren vorherigen Beitrag hier), wurden kurz darauf zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht. Das BVerfG forderte daraufhin den Bundespräsidenten auf, das Ratifizierungsgesetz nicht zu unterzeichnen, woraufhin der Präsident zustimmte.

Eine der Beschwerden wurde von demselben Beschwerdeführer eingereicht, der bereits 2017 die erste Verfassungsbeschwerde erfolgreich eingereicht hatte, u.a. mit der Begründung, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit bei der parlamentarischen Abstimmung nicht erreicht worden sei. Die Identität des zweiten Beschwerdeführers bleibt unbekannt.

Wann ist mit einer Entscheidung des BVerfG über die beiden Verfassungsbeschwerden zu rechnen? Sie stehen nicht auf der Liste der Angelegenheiten, die die BVerfG im Jahr 2021 zu behandeln beabsichtigt: BVerfG-Jahresvorschau 

Das bedeutet, dass die UPC frühestens 2022 formell eingerichtet werden kann. Lesen Sie die Stellungnahme von Thorsten Bausch zu diesem Thema: Kluwer Blog

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