AKTUALISIERUNG - HOFFMANN EITLE Rundschreiben 5/2009

Veröffentlichung | 01.09.2009

Reform des Arbeitnehmererfindergesetzes zum 1. Oktober 2009

Autor(en): Dr. Anja Petersen-Padberg, Dr. Markus Georg Müller

Am 1. Oktober 2009 ist die Novelle des Arbeitnehmererfindergesetzes (ArbEG) in Kraft getreten. Es sind Verfahrensregeln vereinfacht und überflüssige Normen gestrichen worden. Die wichtigste Neuerung ist die Einführung der Fiktion der Inanspruchnahme der Erfindung nach Ablauf von vier Monaten ab ordnungsgemäßer Meldung. Dies erleichtert den Rechtserwerb des Arbeitgebers. Weitere Reformpunkte sind die Abschaffung der „beschränkten Inanspruchnahme“, die Ersetzung des Schriftformerfordernisses durch die Textform und die Novellierung der insolvenzrechtlichen Bestimmung des § 27 ArbEG. Unternehmen müssen ihre interne Praxis an die Neuregelungen anpassen und sollten dabei die weiten vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, die das deutsche Arbeitnehmererfinderrecht bietet.

Das Rundschreiben wurde angesichts der jüngsten Rechtsprechung des BGH zur Frage des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmererfinders gegenüber seinem Arbeitgeber aktualisiert.

HOFFMANN EITLE Rundschreiben 5/2009

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