HOFFMANN EITLE Rundschreiben 1/2012

Veröffentlichung | 01.02.2012

Sieben aktuelle Entscheidungen des EuGH zu ergänzenden Schutzzertifikaten

Autor(en): Dr. M. Kindler, Dr. K. Stratmann

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in den letzten Monaten sieben richtungsweisende Entscheidungen erlassen, die sich mit der Erteilung von ergänzenden Schutzzertifikaten für zwei oder mehrere Wirkstoffe und dem Schutzbereich von ergänzenden Schutzzertifikaten auseinandersetzen. Der EuGH hat entschieden, dass ergänzende Schutzzertifikate nur für Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen erteilt werden, die in den Ansprüchen des Grundpatents genannt sind. Zur Stützung der Anmeldung des ergänzenden Schutzzertifikats für einen Wirkstoff oder eine Wirkstoffkombination, kann jedoch auch eine Zulassung eines Arzneimittels vorgelegt werden, das nicht nur diesen Wirkstoff oder diese Wirkstoffzusammensetzung enthält, sondern auch weitere Wirkstoffe. Nach Ansicht des EuGH verleiht ein für einen Monowirkstoff erteiltes ergänzendes Schutzzertifikat auch Schutz gegen die Vermarktung dieses Wirkstoffs zusammen mit weiteren Wirkstoffen.

HOFFMANN EITLE Rundschreiben 1/2012

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