Vorläufige Entscheidung über die Verteilung der EPG-Verfahren der Zentralkammer nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs

EPG-News | 16.05.2023

Wie heute bekannt wurde, hat das Präsidium des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) beschlossen, dass sich Paris und München ab dem 1. Juni, wenn das EPG seine Tätigkeit aufnimmt, die Verfahren zunächst teilen werden, die vor ihrem Rückzug aus dem Projekt London zugewiesen worden wären. So werden Verfahren, die menschliche Bedürfnisse betreffen, Paris zugewiesen und solche, die Chemie und Metallurgie betreffen, München.

Der Status von Mailand als dritter zentraler Sitz muss jedoch noch vom UPC-Verwaltungsausschuss bestätigt werden, da sich deutsche, französische und italienische Beamte noch nicht über die Aufteilung der Fälle einigen konnten.

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