China ist dem Haager Musterabkommen beigetreten

News | 18.02.2022

Am 5. Februar 2022 hat die Volksrepublik China den Beitritt zur Genfer Akte des Haagener Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle („HMA“) erklärt.

In Zukunft wird es damit möglich sein, neben den weiteren wichtigen Territorien wie der EU, USA, Japan und dem Vereinigten Königreich auch Designanmeldungen für China nach dem HMA zu hinterlegen.

Die nach dem HMA bei der WIPO eingereichten Designanmeldungen ermöglichen grundsätzlich den gleichen Schutz wie nationale Anmeldungen, bieten aber den Vorteil, kostengünstig Designschutz in einer Vielzahl von Gebieten mit nur einer Anmeldung zu ersuchen. Anders als im Markenrecht ist die Einreichung von Designanmeldung über die WIPO zudem nicht von einer Basisanmeldung abhängig.

Die Änderung tritt am 5. Mai 2022 in Kraft. Die Sonderverwaltungszonen Hong Kong und Macau sind durch den Beitritt Chinas nicht betroffen, in diesen Gebieten ist das HMA nach wie vor nicht anzuwenden.

zurück